Compliance

In den meisten Staaten sind Bestechung und Bestechlichkeit gesetzlich verboten und damit strafbar. Bestechung ist zum Beispiel die Gewährung beziehungsweise Annahme eines unrechtmäßigen Vorteils zum Zwecke der Beeinflussung von Amtsträgern (z. B. Beamten) oder Entscheidungsträgern in der Wirtschaft zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil.


Unsere Compliance-Erklärung

Ein Verstoß gegen Antikorruptionsgesetze ist eine für ein Unternehmen mit Geldstrafen und für die Täter sogar mit Freiheitsstrafen bedrohte Straftat. Selbst ein nur scheinbarer Verstoß gegen Gesetze wegen Bestechung und Bestechlichkeit kann dem Ruf der RiskWorkers GmbH in unkalkulierbarem Ausmaß schaden.


Die RiskWorkers GmbH verpflichtet deshalb alle Mitarbeiter weltweit dazu, die Gesetze gegen Bestechung und Bestechlichkeit zu achten und einzuhalten.

  • Es ist verboten, Amtsträgern wie Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst zum Zwecke des unrechtmäßigen Geschäftsabschlusses oder der unrechtmäßigen Fortsetzung von Geschäften oder zu jedem anderen unrechtmäßigen Zweck oder geschäftlichen Vorteil Zahlungen, Wertgegenstände oder sonstige Vorteile wie die Erbringung von Dienstleistungen, Geschenke oder Bewirtungen zu gewähren, anzubieten oder zu versprechen.
  • Es ist verboten, unrechtmäßige Zahlungen über Dritte vorzunehmen – die Mitarbeiter von RiskWorkers müssen daher bei der Auswahl und Kontrolle von Auftragnehmern und Geschäftspartnern die nötige Sorgfalt walten lassen. Es ist zu fordern, dass bei den Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung und Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle gewährleistet ist, so dass alle Zahlungen wahrheitsgetreu verbucht werden und Firmenkapital nicht für ungesetzliche Zwecke verwendet wird.

Dies bedeutet, dass folgende Handlungen unter keinen Umständen erfolgen dürfen:

  • Anbieten oder Gewähren einer nicht genehmigten Zahlung oder Genehmigung einer unrechtmäßigen Zahlung (in bar oder unbar) an in- oder ausländische Amtsträger oder damit verbundene bzw. in Zusammenhang stehende Personen oder Stellen
  • Unterlassene Meldung eines Hinweises auf unrechtmäßige Zahlungen
  • Anbieten oder Annahme von Geldleistungen (oder Wertgegenständen), Geschenken, Schmiergeldern oder Provisionen im Rahmen von Geschäftsabschlüssen oder Auftragsvergaben.
  • Jeder Versuch, einen in- oder ausländischen Amtsträger zu ungesetzlichen Handlungen zu bewegen
  • Jede Handlung, die andere Personen zur Nichteinhaltung dieser Regeln anstiftet oder solche Verstöße ermöglicht oder erleichtert.
  • Die Bestechung von Amtsträgern wie Beamten oder Angestellten im öffentlichen Dienst ist ein schwerwiegendes Vergehen, aber auch die Bestechung von Entscheidungsträgern in der Privatwirtschaft ist ebenfalls häufig gesetzeswidrig und verstößt stets gegen die eigenen Standards geschäftlichen Verhaltens der RiskWorkers GmbH.

Hiermit verpflichtet sich die RiskWorkers GmbH zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln.

Gez. Oliver Schneider
Geschäftsführender Gesellschafter